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In der sog. Netzgemeinde geht seit einer Weile ein neues Unwort um: das Leistungsschutzrecht oder #lsr (für die Twitteruser unter uns). In diese unselige Debatte, die von den großen Medienhäusern auf der einen und Google sowie Leuten mit Ahnung vom Netz auf der anderen Seite geführt wird, will ich mich gar nicht großartig einmischen, zu absurd, zu durchsichtig ist hier der Versuch von Verlagen & Co., das Rad der Geschichte zurückzudrehen und sich mit einer von Lügen gespickten Kampagne bei der schwarz-gelben Regierung ein ihnen genehmes Gesetz schreiben zu lassen. Wie schon beim antiquierten Urheberrecht, wo versucht wird, mit Gesetzen aus der Postkutschenzeit den Flugverkehr zu regeln, haben auch diesmal die Medienschaffenden in Deutschland den Schuss nicht gehört. Spannend ist auf jeden Fall, dass wir wieder einmal live & in Farbe auf breiter Front miterleben können, wie die mediale Propaganda des sog. „Qualitätsjournalismus“ funktioniert. Stefan Niggemeier seziert in seinem Blog die ganzen ans Peinliche grenzenden Versuche einiger Verlagsanstalten, Leser durch schiere Desinformation zu blenden. Besonders schön fand ich seinen Post von vorgestern „Zwischenstand im Presse-Limbo zum Leistungsschutzrecht“:
Das Wettrennen um die verlogenste, einseitigste, falscheste und irrste Berichterstattung in der deutschen Presse über das Leistungsschutzrecht ist noch im vollen Gang. Insofern wäre es voreilig, heute schon einen Gewinner küren zu wollen, selbst wenn man sich kaum vorstellen kann, dass die bisherigen Teilnehmer noch zu übertreffen sind.
Bis vorhin zum Beispiel dachte ich, dass der »Mannheimer Morgen« unmöglich einzuholen sein würde. Der hat einen Kommentar von Rudi Wais veröffentlicht, der auch in »Augsburger Allgemeiner«, »Main Post«, »Straubinger Tagblatt« und »Landshuter Zeitung« erschienen ist und mit den Worten beginnt:
Diesen Kommentar gibt es nicht umsonst.
Das ist ein Satz, der auf den ersten Blick nicht sehr spektakulär wirkt, es sei denn, man liest den Kommentar auf den Internetseiten von »Mannheimer Morgen«, »Augsburger Allgemeine« oder »Main Post«. Dort gibt es ihn umsonst.
Diesen Kommentar gibt es nicht umsonst. Unsere Leser bezahlen am Kiosk oder im Abonnement für ihre Zeitung — und unser Verlag bezahlt den Autor, der diesen Kommentar schreibt, das Papier, auf dem der nachts gedruckt wird, die Druckmaschinen und natürlich auch Fahrer und Zusteller, die die Zeitungen dann in aller Frühe ausliefern. Im Idealfall haben am Ende alle fünf etwas von diesem Kommentar: Leser, Verlag, Journalist, Fahrer und Zusteller. Sie leben mit der Zeitung oder von ihr. Nur Google will nicht bezahlen.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich verlieren diese Sätze ein bisschen ihre Überzeugungskraft dadurch, dass sie alle auf dem ersten Satz aufbauen, der so eindeutig falsch ist.
Wie übrigens auch der nächste:
Der amerikanische Internetriese sammelt Texte ohne Rücksicht auf Urheber– und Verlagsrechte in speziellen Nachrichtenportalen.
Nein. Was Google macht — Texte indizieren und mir kurzen Ausrissen verlinken — verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Und wenn die Verlage es trotzdem nicht zulassen wollen, könnten sie es einfach verhindern, sogar ohne darauf verzichten zu müssen, über Google trotzdem gefunden zu werden. Die falsche Behauptung ist Teil der gezielten Desinformation der Leser durch die Verlage, was insofern ironisch ist, weil der Kommentator ein paar Sätze weiter schreibt, dass »unkundige Besucher« von Google »gezielt desinformiert« würden.
Der Kommentar endet mit den Worten:
Guter Journalismus kostet Geld — und deshalb darf ihn auch Google nicht umsonst bekommen.
Bevor Sie jetzt ein schlechtes Gewissen bekommen, falls Sie auf den Link geklickt und den Text umsonst gelesen haben: Keine Sorge. Es handelt sich ja nachweislich bei ihm nicht um »Guten Journalismus«. (…)
Dass der Bundestag die erste Lesung des Gesetzes, das natürlich von CDU und FDP mitgetragen wird (und auch in Teilen wohl von der gedanklich ebenfalls im Mittelalter feststeckenden SPD) spätnachts abhielt, wundert wohl keinen. Immerhin haben sich die Jugendorganisationen aller Parteien gegen dieses Schwachsinnsgesetz ausgesprochen – „Keine Einführung des Leistungsschutzrechts – gemeinsame Erklärung“ (Die Linke wurde hier, v.a. auf Betreiben der JU, außen vor gelassen, was einiges über das Demokratieverständnis im Lande sagt…)
(…) Derzeit stellen viele Verlage ihre Inhalte freiwillig kostenfrei und für jedermann zugänglich ins Netz. Sie tun dies, um öffentlich wahrgenommen zu werden und um Werbeeinnahmen zu generieren. Es gibt bereits jetzt die technischen Möglichkeiten, Inhalte im Netz dem Zugriff durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entziehen. Damit bleibt es den Verlagen unbenommen, den Zugriff und die Zugriffsbedingungen für ihre Inhalte zu steuern und auszugestalten. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, es müsse eine Lücke geschlossen werden.
Der Entwurf des Leistungsschutzrechts sieht die Pflicht zum Kauf von Lizenzen dann vor, wenn die Verlagsinhalte kommerziell genutzt werden. Unklar ist, wie mit den im Netz massenhaft vorhandenen Angeboten umgegangen werden soll, die nicht eindeutig als kommerziell oder privat zu werten sind – so etwa Blogs, die durch Werbung oder Micropayment-Dienste ebenfalls zu Erlösen führen können. Diese rechtliche Grauzone im Leistungsschutzrecht birgt für Bloggerinnen und Blogger sowie Nutzerinnen und Nutzer die Gefahr, von den Verlagen systematisch mit Klagen überzogen zu werden. Ein staatliches Eingreifen ist hier völlig unnötig und sogar schädlich.
Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten sind sich darin einig, dass dieser Eingriff in die freiheitliche Architektur des Internets nicht hinnehmbar ist. Es gibt keine Notwendigkeit für diese Innovationsbremse. Die Verlage müssen sich — wie andere Branchen auch — dem Strukturwandel stellen: Statt an analogen und nicht umsetzbaren Regelungen festzuhalten, sollten sie neue, an das Internet angepasste Geschäftsmodelle entwickeln. (…)
Traurig, dass die „gestandenen“ Politiker besagter Parteien oft so wenig Ahnung haben bzw. eben bewusst Wirtschaftsinteressen folgen. Was natürlich auch niemanden mehr wundert. Selbstredend hat es einen komischen Beigeschmack, dass man bei diesem Kampf gegen die Besitzstandswahrer in den Medienhäusern ausgerechnet mit Google in einem Boot sitzt, also einem Großkonzern, dessen Macht im Netz erklecklich ist und weidlich ausgenutzt wird. Die Zeit brachte vor einiger Zeit einen höchst lesenswerten und erschreckenden Artikel über den Einfluss der vier großen Internetfirmen Apple, Google, Facebook und Amazon, die jede auf ihre Art für eine gefilterte Wahrnehmung der Welt sorgen – „Vier Sheriffs zensieren das Internet“. Lest Euch den Beitrag bitte in Gänze durch (geht über vier Seiten), es lohnt sich!
(…) Facebooks Schnüffelei ist nur ein Fall von vielen, in denen führende Konzerne den Internetnutzern mit fragwürdigen Methoden ihre Regeln aufzwingen. Etwa zeitgleich verweigerte Apple die Freigabe für ein satirisches Spiel, das Frederic Jacobs aus San Francisco für das iPhone programmiert hat. Es heißt Angry Syrians und kritisiert in bunter Comic-Optik das brutale Regime von Präsident Baschar al-Assad. Warum es bei Apple nicht erscheinen durfte? Weil es angeblich »diffamierend oder beleidigend« gewesen sei, berichtet der Programmierer.
Apple unterdrückt eine politische Meinungsäußerung. Wie oft wohl noch?
Oder Amazon: nahm Anfang Juni das Schwarzbuch WWF vorübergehend aus dem Programm. Der Autor Wilfried Huismann warf darin der Umweltorganisation große Nähe zur Industrie vor, ein juristischer Streit zeichnete sich ab. Amazon verbannte das Buch, noch bevor die Richter die Vorwürfe beurteilten. Aber bedeutet das angesichts der Marktmacht von Amazon nicht, dass faktisch ein einzelner Konzern im Wesentlichen entscheidet, was gelesen wird?
Oder Google: filtert die Ergebnisse seiner Suchmaschine weltweit mal nach politischen Vorgaben, mal nach unterstellten persönlichen Interessen der Nutzer. Jedenfalls nicht immer so neutral, wie es das schlichte Weiß der Internetseite suggeriert. (…)
Auch Jens Berger hatte sich auf den NachDenkSeiten gerade mit dem Thema befasst – „Facebook und die Zensur“:
Als die NachDenkSeiten-Unterstützerin Margareth Gorges vor wenigen Tagen Wolfgang Liebs Kommentar zur Wahl Katrin Göring-Eckardts auf die Facebook-Wall der Grünen postete, staunte sie nicht schlecht – kurze Zeit später war nicht nur ihr Post verschwunden, Frau Gorges wurde vielmehr von Facebook mitgeteilt, dass sie die nächsten 60 Tage nicht mehr auf die Walls anderer Nutzer schreiben darf und sie im Wiederholungsfall ganz vom Facebook-Angebot ausgesperrt wird. Man könnte dies als Lappalie abtun, schließlich besagt ein Facebook-Verbot „nur“, dass man die Seiten dieses Konzerns nicht mehr wie gewohnt nutzen kann. Wäre da nicht der Medienwandel – einige wenige große und gänzlich intransparente Konzerne beherrschen das Internet und bestimmen, welche Inhalte Nutzer zu sehen bekommen und welche Nutzer für andere sichtbar sind. Zensur gehört dabei nicht nur zur Tagesordnung, sondern auch zum Geschäftsmodell. (…)
Den Grünen kann man im konkreten Fall noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Natürlich entscheidet jeder Facebook-Nutzer selbst, was auf „seiner“ Wall steht. Auch die NachDenkSeiten löschen (in seltenen Fällen) Nutzerkommentare auf ihrer Facebook-Seite, die beispielsweise einen fremdenfeindlichen Inhalt haben. Für die „Hygiene“ seiner Seite ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Facebook erlaubt seinen Nutzern sogar, anderen Nutzern das Posten auf der eigenen Seite generell zu verbieten. Wer dies wünscht, kann diese Option wählen. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass andere Nutzer vom Netzwerkbetreiber global gesperrt werden, wenn ein Nutzer der Ansicht ist, dass die betreffenden Kommentare inhaltlich „belanglos“ seien. Einem Redakteur einer Zeitung steht es beispielsweise frei, einen Leserbrief nicht zu veröffentlichen, wenn er den Inhalt für belanglos hält. Dies führt im analogen Leben jedoch nicht dazu, dass die Post 60 Tage lang keine Briefe des betreffenden Leserbriefschreibers mehr befördert. Im Netz gelten hier offenbar andere Regeln. (…)
Noch ein Nachtrag – Thomas Stadler schreibt auf Carta etwas über die erstaunliche Subjektivität der Medienberichterstattung über das Leistungsschutzrecht: „Beim Urheberrecht endet offenbar die redaktionelle Unabhängigkeit“:
(…) Aktuell lässt sich in den klassischen Zeitungsmedien erneut eine fast durchgehend einseitige Berichterstattung über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse feststellen. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung würde es beispielsweise gehören, zumindest zu erwähnen, dass die Rechtswissenschaft das Leistungsschutzrecht – in seltener Einigkeit – ablehnt. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung würde es zudem gehören, nicht nur den Lobbyismus von Google anzuprangern, sondern in gleichem Maße den Verlagslobbyismus zu hinterfragen, der dieses Gesetzgebungsvorhaben überhaupt erst auf den Weg gebracht hat. All das passiert aber nicht, oder bestenfalls unzureichend.
Man kann also ohne Weiteres konstatieren, dass bei diesem Thema eine objektive Berichterstattung schlicht nicht stattfindet. Stattdessen erleben wir Kampagnenjournalimus, der von Verlegerinteressen geleitet wird. Ob die Verlage unmittelbar Einfluss auf die Redaktionen nehmen, oder es sich um eine Form von vorauseilendem Gehorsam handelt, ist letztlich von untergeordneter Bedeutung, denn das Ergebnis bleibt dasselbe. (…)
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