Mrz
03
2013
1

Unsere Daten als „Goldmine“ für Verlage

Es ist immer wieder erschreckend, zu sehen, wie weit der Arm der Industrie in die Politik hinein reicht, und wie sehr sich viele Politiker zum Sprachrohr der Interessen von Firmen und Verbänden machen, wenn es um die Gesetzgebung geht. Das Medienmagazin ZAPP berichtete anhand der geplanten Europäischen Datenschutzverodnung über einen neuen Fall, der nun von engagierten Bürgern via lobbyplag.eu publik gemacht wird – „Verlage ringen um Direktmarketing“:

Nicht immer wissen wir, wer unsere persönlichen Daten hat. Der Adresshandel blüht, denn wer solche Daten hat, gewinnt die Märkte – beziehungsweise Kunden so wie zum Beispiel Zeitungsleser.

In Deutschland generieren Verlage bis zu 20 Prozent ihrer Abonnenten über Direktmarketing im Internet. Die Daten bekommen sie ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen. Eine geplante, europäische Datenschutzverordnung soll das jetzt ändern. Die Weitergabe von Daten soll nur mit Zustimmung der Kunden erlaubt sein. Aber die Verlage arbeiten daran, dass es nicht so kommt – mit Lobbyarbeit in Brüssel.

Verwandte Beiträge:

Drucken Drucken
Kommentare: 1 | Lobbyismus,Medien,Politik | Schlagwörter: , , , , |
Dez
02
2012
5

Lesetipps, Internet-Edition: 4 Sheriffs zensieren das Internet | Die Debatte ums Leistungsschutzrecht

© ilco, stock.xchng

© ilco, stock.xchng

In der sog. Netzgemeinde geht seit einer Weile ein neues Unwort um: das Leistungsschutzrecht oder #lsr (für die Twitteruser unter uns). In diese unselige Debatte, die von den großen Medienhäusern auf der einen und Google sowie Leuten mit Ahnung vom Netz auf der anderen Seite geführt wird, will ich mich gar nicht großartig einmischen, zu absurd, zu durchsichtig ist hier der Versuch von Verlagen & Co., das Rad der Geschichte zurückzudrehen und sich mit einer von Lügen gespickten Kampagne bei der schwarz-gelben Regierung ein ihnen genehmes Gesetz schreiben zu lassen. Wie schon beim antiquierten Urheberrecht, wo versucht wird, mit Gesetzen aus der Postkutschenzeit den Flugverkehr zu regeln, haben auch diesmal die Medienschaffenden in Deutschland den Schuss nicht gehört. Spannend ist auf jeden Fall, dass wir wieder einmal live & in Farbe auf breiter Front miterleben können, wie die mediale Propaganda des sog. „Qualitätsjournalismus“ funktioniert. Stefan Niggemeier seziert in seinem Blog die ganzen ans Peinliche grenzenden Versuche einiger Verlagsanstalten, Leser durch schiere Desinformation zu blenden. Besonders schön fand ich seinen Post von vorgestern „Zwischenstand im Presse-Limbo zum Leistungsschutzrecht“:

Das Wettrennen um die verlogenste, einseitigste, falscheste und irrste Berichterstattung in der deutschen Presse über das Leistungsschutzrecht ist noch im vollen Gang. Insofern wäre es voreilig, heute schon einen Gewinner küren zu wollen, selbst wenn man sich kaum vorstellen kann, dass die bisherigen Teilnehmer noch zu übertreffen sind.

Bis vorhin zum Beispiel dachte ich, dass der »Mannheimer Morgen« unmöglich einzuholen sein würde. Der hat einen Kommentar von Rudi Wais veröffentlicht, der auch in »Augsburger Allgemeiner«, »Main Post«, »Straubinger Tagblatt« und »Landshuter Zeitung« erschienen ist und mit den Worten beginnt:

Diesen Kommentar gibt es nicht umsonst.

Das ist ein Satz, der auf den ersten Blick nicht sehr spektakulär wirkt, es sei denn, man liest den Kommentar auf den Internetseiten von »Mannheimer Morgen«, »Augsburger Allgemeine« oder »Main Post«. Dort gibt es ihn umsonst.

Diesen Kommentar gibt es nicht umsonst. Unsere Leser bezahlen am Kiosk oder im Abonnement für ihre Zeitung — und unser Verlag bezahlt den Autor, der diesen Kommentar schreibt, das Papier, auf dem der nachts gedruckt wird, die Druckmaschinen und natürlich auch Fahrer und Zusteller, die die Zeitungen dann in aller Frühe ausliefern. Im Idealfall haben am Ende alle fünf etwas von diesem Kommentar: Leser, Verlag, Journalist, Fahrer und Zusteller. Sie leben mit der Zeitung oder von ihr. Nur Google will nicht bezahlen.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber für mich verlieren diese Sätze ein bisschen ihre Überzeugungskraft dadurch, dass sie alle auf dem ersten Satz aufbauen, der so eindeutig falsch ist.

Wie übrigens auch der nächste:

Der amerikanische Internetriese sammelt Texte ohne Rücksicht auf Urheber– und Verlagsrechte in speziellen Nachrichtenportalen.

Nein. Was Google macht — Texte indizieren und mir kurzen Ausrissen verlinken — verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Und wenn die Verlage es trotzdem nicht zulassen wollen, könnten sie es einfach verhindern, sogar ohne darauf verzichten zu müssen, über Google trotzdem gefunden zu werden. Die falsche Behauptung ist Teil der gezielten Desinformation der Leser durch die Verlage, was insofern ironisch ist, weil der Kommentator ein paar Sätze weiter schreibt, dass »unkundige Besucher« von Google »gezielt desinformiert« würden.

Der Kommentar endet mit den Worten:

Guter Journalismus kostet Geld — und deshalb darf ihn auch Google nicht umsonst bekommen.

Bevor Sie jetzt ein schlechtes Gewissen bekommen, falls Sie auf den Link geklickt und den Text umsonst gelesen haben: Keine Sorge. Es handelt sich ja nachweislich bei ihm nicht um »Guten Journalismus«. (…)

Dass der Bundestag die erste Lesung des Gesetzes, das natürlich von CDU und FDP mitgetragen wird (und auch in Teilen wohl von der gedanklich ebenfalls im Mittelalter feststeckenden SPD) spätnachts abhielt, wundert wohl keinen. Immerhin haben sich die Jugendorganisationen aller Parteien gegen dieses Schwachsinnsgesetz ausgesprochen – „Keine Einführung des Leistungsschutzrechts – gemeinsame Erklärung“ (Die Linke wurde hier, v.a. auf Betreiben der JU, außen vor gelassen, was einiges über das Demokratieverständnis im Lande sagt…)

(…) Derzeit stellen viele Verlage ihre Inhalte freiwillig kostenfrei und für jedermann zugänglich ins Netz. Sie tun dies, um öffentlich wahrgenommen zu werden und um Werbeeinnahmen zu generieren. Es gibt bereits jetzt die technischen Möglichkeiten, Inhalte im Netz dem Zugriff durch Suchmaschinen und News-Aggregatoren zu entziehen. Damit bleibt es den Verlagen unbenommen, den Zugriff und die Zugriffsbedingungen für ihre Inhalte zu steuern und auszugestalten. Eine Schutzlücke gibt es nicht. Es ist uns unbegreiflich, dass der Gesetzgeber der Argumentation der Verlegerverbände folgt, es müsse eine Lücke geschlossen werden.

Der Entwurf des Leistungsschutzrechts sieht die Pflicht zum Kauf von Lizenzen dann vor, wenn die Verlagsinhalte kommerziell genutzt werden. Unklar ist, wie mit den im Netz massenhaft vorhandenen Angeboten umgegangen werden soll, die nicht eindeutig als kommerziell oder privat zu werten sind – so etwa Blogs, die durch Werbung oder Micropayment-Dienste ebenfalls zu Erlösen führen können. Diese rechtliche Grauzone im Leistungsschutzrecht birgt für Bloggerinnen und Blogger sowie Nutzerinnen und Nutzer die Gefahr, von den Verlagen systematisch mit Klagen überzogen zu werden. Ein staatliches Eingreifen ist hier völlig unnötig und sogar schädlich.

Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Junge Piraten sind sich darin einig, dass dieser Eingriff in die freiheitliche Architektur des Internets nicht hinnehmbar ist. Es gibt keine Notwendigkeit für diese Innovationsbremse. Die Verlage müssen sich — wie andere Branchen auch — dem Strukturwandel stellen: Statt an analogen und nicht umsetzbaren Regelungen festzuhalten, sollten sie neue, an das Internet angepasste Geschäftsmodelle entwickeln. (…)

Traurig, dass die „gestandenen“ Politiker besagter Parteien oft so wenig Ahnung haben bzw. eben bewusst Wirtschaftsinteressen folgen. Was natürlich auch niemanden mehr wundert. Selbstredend hat es einen komischen Beigeschmack, dass man bei diesem Kampf gegen die Besitzstandswahrer in den Medienhäusern ausgerechnet mit Google in einem Boot sitzt, also einem Großkonzern, dessen Macht im Netz erklecklich ist und weidlich ausgenutzt wird. Die Zeit brachte vor  einiger Zeit einen höchst lesenswerten und erschreckenden Artikel über den Einfluss der vier großen Internetfirmen Apple, Google, Facebook und Amazon, die jede auf ihre Art für eine gefilterte Wahrnehmung der Welt sorgen – „Vier Sheriffs zensieren das Internet“. Lest Euch den Beitrag bitte in Gänze durch (geht über vier Seiten), es lohnt sich!

(…) Facebooks Schnüffelei ist nur ein Fall von vielen, in denen führende Konzerne den Internetnutzern mit fragwürdigen Methoden ihre Regeln aufzwingen. Etwa zeitgleich verweigerte Apple die Freigabe für ein satirisches Spiel, das Frederic Jacobs aus San Francisco für das iPhone programmiert hat. Es heißt Angry Syrians und kritisiert in bunter Comic-Optik das brutale Regime von Präsident Baschar al-Assad. Warum es bei Apple nicht erscheinen durfte? Weil es angeblich »diffamierend oder beleidigend« gewesen sei, berichtet der Programmierer.

Apple unterdrückt eine politische Meinungsäußerung. Wie oft wohl noch?

Oder Amazon: nahm Anfang Juni das Schwarzbuch WWF vorübergehend aus dem Programm. Der Autor Wilfried Huismann warf darin der Umweltorganisation große Nähe zur Industrie vor, ein juristischer Streit zeichnete sich ab. Amazon verbannte das Buch, noch bevor die Richter die Vorwürfe beurteilten. Aber bedeutet das angesichts der Marktmacht von Amazon nicht, dass faktisch ein einzelner Konzern im Wesentlichen entscheidet, was gelesen wird?

Oder Google: filtert die Ergebnisse seiner Suchmaschine weltweit mal nach politischen Vorgaben, mal nach unterstellten persönlichen Interessen der Nutzer. Jedenfalls nicht immer so neutral, wie es das schlichte Weiß der Internetseite suggeriert. (…)

Auch Jens Berger hatte sich auf den NachDenkSeiten gerade mit dem Thema befasst – „Facebook und die Zensur“:

Als die NachDenkSeiten-Unterstützerin Margareth Gorges vor wenigen Tagen Wolfgang Liebs Kommentar zur Wahl Katrin Göring-Eckardts auf die Facebook-Wall der Grünen postete, staunte sie nicht schlecht – kurze Zeit später war nicht nur ihr Post verschwunden, Frau Gorges wurde vielmehr von Facebook mitgeteilt, dass sie die nächsten 60 Tage nicht mehr auf die Walls anderer Nutzer schreiben darf und sie im Wiederholungsfall ganz vom Facebook-Angebot ausgesperrt wird. Man könnte dies als Lappalie abtun, schließlich besagt ein Facebook-Verbot „nur“, dass man die Seiten dieses Konzerns nicht mehr wie gewohnt nutzen kann. Wäre da nicht der Medienwandel – einige wenige große und gänzlich intransparente Konzerne beherrschen das Internet und bestimmen, welche Inhalte Nutzer zu sehen bekommen und welche Nutzer für andere sichtbar sind. Zensur gehört dabei nicht nur zur Tagesordnung, sondern auch zum Geschäftsmodell. (…)

Den Grünen kann man im konkreten Fall noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Natürlich entscheidet jeder Facebook-Nutzer selbst, was auf „seiner“ Wall steht. Auch die NachDenkSeiten löschen (in seltenen Fällen) Nutzerkommentare auf ihrer Facebook-Seite, die beispielsweise einen fremdenfeindlichen Inhalt haben. Für die „Hygiene“ seiner Seite ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Facebook erlaubt seinen Nutzern sogar, anderen Nutzern das Posten auf der eigenen Seite generell zu verbieten. Wer dies wünscht, kann diese Option wählen. Nicht hinzunehmen ist jedoch, dass andere Nutzer vom Netzwerkbetreiber global gesperrt werden, wenn ein Nutzer der Ansicht ist, dass die betreffenden Kommentare inhaltlich „belanglos“ seien. Einem Redakteur einer Zeitung steht es beispielsweise frei, einen Leserbrief nicht zu veröffentlichen, wenn er den Inhalt für belanglos hält. Dies führt im analogen Leben jedoch nicht dazu, dass die Post 60 Tage lang keine Briefe des betreffenden Leserbriefschreibers mehr befördert. Im Netz gelten hier offenbar andere Regeln. (…)

Noch ein Nachtrag – Thomas Stadler schreibt auf Carta etwas über die erstaunliche Subjektivität der Medienberichterstattung über das Leistungsschutzrecht: „Beim Urheberrecht endet offenbar die redaktionelle Unabhängigkeit“:

(…) Aktuell lässt sich in den klassischen Zeitungsmedien erneut eine fast durchgehend einseitige Berichterstattung über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse feststellen. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung würde es beispielsweise gehören, zumindest zu erwähnen, dass die Rechtswissenschaft das Leistungsschutzrecht – in seltener Einigkeit – ablehnt. Zu einer ausgewogenen Berichterstattung würde es zudem gehören, nicht nur den Lobbyismus von Google anzuprangern, sondern in gleichem Maße den Verlagslobbyismus zu hinterfragen, der dieses Gesetzgebungsvorhaben überhaupt erst auf den Weg gebracht hat. All das passiert aber nicht, oder bestenfalls unzureichend.

Man kann also ohne Weiteres konstatieren, dass bei diesem Thema eine objektive Berichterstattung schlicht nicht stattfindet. Stattdessen erleben wir Kampagnenjournalimus, der von Verlegerinteressen geleitet wird. Ob die Verlage unmittelbar Einfluss auf die Redaktionen nehmen, oder es sich um eine Form von vorauseilendem Gehorsam handelt, ist letztlich von untergeordneter Bedeutung, denn das Ergebnis bleibt dasselbe. (…)

Verwandte Beiträge:

Drucken Drucken
Sep
07
2012
--

Das Leistungsschutzrecht – Ein Eigentor der Verlagsbranche

Möglicherweise haben sich einige von meinen Lesern gewundert, dass ich noch gar nichts zu DEM brandaktuellen Thema der Netzszene geschrieben habe, dem „Leistungsschutzrecht“, das die Verlagslobby mit der Politik ausgekungelt hat und das, wenn es schlecht läuft, auch Blogs wie meinem Konsumpf das Leben schwer machen könnte. Dies hat nicht nur den Grund, dass ich, wie schon des öfteren erwähnt, derzeit etwas kürzer treten muss, was das Schreiben angeht, sondern liegt vor allem daran, dass über dieses Thema an so vielen Stellen schon etwas geschrieben wurde, dass ich nun nicht auch noch meinen Senf dazugeben muss. Besonders empfehlenswert finde ich diese Artikel:

Eine eigene Initiative, die sich gegen den Gesetzentwurf zur Wehr setzt, existiert inzwischen auch – „Leistungsschutzrecht stoppen“.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett am Mittwoch, den 29. August 2012 den mittlerweile 3. Entwurf des Bundesministeriums der Justiz zum umstrittenen Leistungsschutzrechts verabschiedet. Damit geht dieser weitreichende und die Struktur des Internets bedrohende Gesetzentwurf in die parlamentarische Beratung.
Der Verein „D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt“ lehnt sowohl den vorliegenden Entwurf, als auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger insgesamt ab.

Dazu Mathias Richel, D64-Vorstandsvorsitzender:

„Das Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen weitergehende Schutzrechte als bisher einräumen, bei denen nicht nur gesamte Texte oder Bilder, sondern zukünftig sogar kleinste Auszüge aus Texten (so genannte „Snippets“) erfasst werden, für die dann finanzielle Abgaben fällig werden. Dieses Vorhaben bedroht unser Internet, wie wir es kennen und verhindert den freien Zugang zu Informationen. Die Bundesregierung beweist wieder einmal, dass sie ihnen das Wohl der Verlegerlobby wichtiger scheint, als das freie Internet zu erhalten.“

Und noch ein entsprechender Beitrag vom Videopodcast Elektrischer Reporter:

Verwandte Beiträge:

Drucken Drucken
Sep
26
2010
7

Der Kampf gegen die Depublizierung

Der „12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ ist seit September in Kraft. Was erstmal harmlos klingt, hat es leider in sich – in einem Knebelabkommen mit den privatwirtschaftlichen Verlagen und Sendern haben die Ministerpräsidenten der Länder vor einiger Zeit besagten Vertrag unterzeichnet, der die öffentlich-rechtlichen Inhaltangebote zukünftig stark beschneidet. Im Interesse der anderen Verlage und Sender, die sich in ihrer Wirtschaftlichkeit bedroht sahen. Dieser ungeheuerliche Vorgang (immerhin sind die nun „depublizierten“ Inhalte ja mit den Geldern der Bürger finanziert worden) rief in der Öffentlichkeit erstaunlich wenig Portest hervor. Und nun haben wir den Salat, ARD, ZDF und die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten haben hunderttausende Beiträge aus dem Netz genommen, sprich: auf Grund des Rundfunkstaatsvertrags nehmen müssen. Nicht nur die Filmbeiträge (auf die man eventuell noch verzichten könnte), sondern auch die jeweiligen Meldungen und Transskripte, was das Recherchieren und auch Verlinken von Fakten zukünftig stark erschweren wird. Die ARD schreibt dazu:

Was heute irgendwo auf der Welt ins Netz gestellt wird, kann in der Regel bis auf weiteres abgerufen werden. Was einmal veröffentlicht wurde, vergrößert die universelle Bibliothek im Netz. Jeder Mensch mit Internet-Anschluss hat so freien Zugang zu vielfältigen Informationen, zu Entwicklungen aktueller und vergangener Ereignisse überall auf der Welt, in Deutschland oder vor der eigenen Haustür.

Beschränkung der Öffentlich-Rechtlichen

Für die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote gilt das künftig eingeschränkt. Denn nur ein Bruchteil der Inhalte, die erhalten werden könnten, darf auch im Netz bleiben. So sind dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enge Grenzen im Internet gesetzt worden. Seit dem 1. Juni 2009 regelt der Vertrag, dass in gebührenfinanzierten Angeboten viele Inhalte verboten sind und die erlaubten nur noch für begrenzte Zeit online bleiben dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Anbieter haben bis zum 31. August 2010 Zeit, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen.

Rund 80 Prozent der Inhalte nicht mehr abrufbar

Während viele Verlage damit beginnen, ihre Archive für die Allgemeinheit zu öffnen, muss tagesschau.de den größten Teil seines mit Gebührenmitteln erstellten Online-Archivs löschen. Betroffen sind ca. 80 Prozent der Inhalte. Zusätzlich problematisch: Auch das Löschen kostet Geld, denn es muss eigens organisiert und programmiert werden. Da die Budgets in den Telemedienkonzepten gedeckelt sind, gehen die Lösch-Kosten zu Lasten neuer Inhalte.

Das NDR-Medienmagazin ZAPP berichtete über diese Vorgänge zuletzt gleich zwei Mal – zunächst wurden die Konsequenzen dieses Vertrages (der ausschließlich den privatwirtschaftlichen Anbietern, nicht aber den Bürgern nützt) beschrieben:

Und in der neuesten Sendung wird ein aktuelles „Underground“-Projekt vorgestellt – Depub.org. Unbekannte veröffentlichen die nun offiziell verschwundenen Dokumente illegal, um sie für die Allgemeinheit zu erhalten. Wie man in dem ZAPP-Beitrag erkennen kann, findet dieses Vorgehen viel Sympathie, selbst bei den Juristen und den anderen Verantwortlichen der Sender:

Wollen wir mal hoffen, dass dieser löbliche zivile Ungehorsam ungestraft bleibt und zeigt, dass solche Verträge in Zeiten des Internets sinnlos geworden sind.

Verwandte Beiträge:

Drucken Drucken

Konsumpf 2008 - Powered by WordPress | Aeros Theme | TheBuckmaker.com WordPress Themes