Schlagwort: Öffentliche Hand

Knebelverträge und Energieverschwendung

Na super – wenn es noch eines Arguments bedurft hätte, dass die Privatisierung von öffentlichen Gütern und Leistungen sowie das Vorhandensein einiger Großkonzerne im Energiesektor für den Bürger nachteilig sind, dann zeigt es dieser kleine Beitrag der WDR-Sendung markt (nach den Luschen-„Markenchecks“ hat der Sender jetzt ein bisschen was gutzumachen!) so ganz nebenbei – „Straßenlaterne – teure Umstellung“:

Bis 2015 müssen Straßenlaternen mit stromsparender Technik betrieben werden. Doch die Umstellung verläuft nur schleppend. Den klammen Kommunen ist die neue Technik oft zu teuer.

Sobald es dunkel wird, wird in Gelsenkirchen viel Geld verbrannt. Über 10.000 Straßenlaternen aus den 60er-Jahren brennen dort noch mit Quecksilberdampf und verbrauchen Unmengen an Strom. Eine moderne Lampe verbraucht für etwa 20 Euro Strom im Jahr. Ein altes Modell kostet das Dreifache.

Von 2015 an verbietet die EU den Verkauf der alten Quecksilberlampen. Gelsenkirchen versucht bis 2015 einen Austausch schrittweise hinzubekommen. Schneller gehe es nicht, sagt man uns, es fehle das Geld.

Doch es gibt Förderprogramme: etwa einen 40-Prozent-Zuschuss vom Umweltministerium. Und für ganz arme Städte gibt es das sogenannte Contracting. Dabei werden die Lampen modernisiert, ohne dass die Kommunen eigenes Geld einsetzen müssen. Doch danach gehören ihnen die Straßenlaternen nicht mehr.

Tatsächlich haben zwei Drittel aller Städte ihre Straßenbeleuchtung über langjährige Verträge an Stadtwerke oder den Stromversorger RWE abgegeben. Und die haben es offenbar nicht so schrecklich eilig, die Bürger mit Stromsparlampen zu beglücken, wie Rüdiger Brechler von der Energieagentur NRW erklärt: „Viele Betreiber, Stadtwerke oder größere Betreiber bremsen durchaus das Modernisierungsverfahren. (…) Wenn man Geld für Stromlieferung bekommt, ist es logisch, dass man nicht das Optimum tut, um diese Strommenge zu reduzieren.“ (…)

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Keine Ausbeutung mit Steuergeldern

Sinnvoller Konsum und faires Einkaufen werden ja oft als eine individuelle Entscheidung bzw. als Verantwortung des Einzelnen für eine lebenswerte Gegenwart und Zukunft gesehen. Tatsächlich werden aber auch gewaltige Summen im öffentlichen Bereich, bei der Beschaffung von Büromaterial, Kleidung uvm. für Kommunen und staatliche Einrichtungen aufgewendet – und hier gilt leider immer noch viel zu oft, dass Geiz geil ist und keine Rücksicht auf soziale oder Umweltbelange genommen wird. Die CIR Romero und die Kampagne für saubere Kleidung haben sich deshalb in ihrer letzten Kampagne genau dieser Thematik angenommen und stellen sowohl vorbildliche Kommunen wie Dortmund und Bremen vor, geben aber auch eine Vielzahl von Tipps und konkreten Anregungen, wie Entscheidungsträger hier ihren Teil für eine gerechtere Welt beitragen können.

Keine Ausbeutung mit Steuergeldern

FAIRgabe statt “Geiz ist geil”!

Die öffentliche Hand beschafft jährlich Waren und Dienstleistungen von 360 Milliarden Euro. Das sind 17% des Bruttoinlandsproduktes. Für 60 Mrd. Euro im Jahr kaufen allein die evangelischen und katholischen Kirchen ein. Würden die instiutionellen und öffentlichen EinkäuferInnen ihre Aufträge nur noch nach sozialen und ökologischen Kriterien vergeben, könnten sie einen gewaltigen Schub für Nachhaltigkeit und Menschenrechte weltweit auslösen.

Deswegen setzt sich die Christliche Initiative Romero (CIR) auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene auf vielfältige Weise für die Implementierung sozialer und ökologischer Kriterien beim öffentlichen, kirchlichen und institutionellen Einkauf ein. Wenn Sie sich in Ihrer Kommune oder in Ihrem Landkreis für einen Beschluss zur Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien beim Einkauf einsetzen möchten, oder sich gar auf Landes- oder gar Bundesebene für eine sozial-ökologische öffentliche Beschaffung engagieren möchten –  wir haben Aktionsideen, Musteranträge und Leitfäden für Sie zusammengestellt. Was gibt es für gute Beispiele auf der Landkarte? Welche lokalen Gruppen sind wie aktiv geworden, um ihre Stadt oder ihr Land anzustoßen? Wie ist der aktuelle Stand in Sachen Landesvergabegesetze? Welche Produkte kauft die öffentliche Hand ein? Hat der Rat in Ihrer Stadt schon gehandelt? Gibt es einen Beschluss? Dies und mehr erfahren Sie auf den folgenden Seiten oder telefonisch direkt bei der CIR. Auch Workshops und Vorträge werden regelmäßig organisiert. Darüber hinaus führt die CIR Pilotprojekte mit der öffentlichen Hand durch und berät während des gesamten Ausschreibungsverfahrens. Dadurch konnte die CIR zu einigen guten Beispielen beitragen, wie z.B. die Stadt Dortmund. Diese Beispiele reichen aber noch nicht aus. Unterstützen Sie uns im Kampf um „FAIRgabe statt Geiz ist geil!”

Ich erinnere in dem Zusammenhang auch noch einmal an den Artikel von Sandra Dusch „Kaufen und die Welt retten?!“ (pdf), in dem es um die Frage geht, inwieweit man mit Konsum wirklich etwas ändern kann.

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Die Verschwendung der öffentlichen Hand

Sicher, Privatisierung einstmals öffentlicher Güter geschieht oft genug zum Nachteil der Menschen, darüber habe ich hier im Blog ja auch schon oft genug geschrieben. Leider ist es aber mitnichten so, dass Abläufe, die nach wie vor in öffentlicher Hand liegen, deshalb zwingend effizient und zielgerichtet ablaufen. Vielmehr wird bei öffentlichen Investitionen gerne mal mit Kostenschätzungen getrickst und das Geld der Steuerzahler verbrannt – darüber hat auch das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus Anfang des Jahres im Beitrag „Teures Bauen – Warum öffentliche Bauvorhaben oft viel mehr kosten als geplant“ von Arne Hell berichtet. Abgehobene, bürgerferne Entscheidungsprozesse wie auch auf den eigenen Gewinn bedachte Subunternehmer wirken sich also nachteilig für uns alle aus, wie man an Prestigebauten wie der immens teuren Hamburger Elbphilharmonie sieht:

Öffentliche Großbauvorhaben werden sehr häufig teurer als geplant. Solche Kostenexplosionen sind meistens hausgemacht. Regierungen, Baudezernenten, Bürgermeister und Verwaltungen rechnen die Preise für Großbauprojekte gerne schön, das haben uns auf Anfrage mehrere Politiker und ehemalige Verantwortliche bestätigt. Das heißt, dass die Baukosten im Einzelfall gar nicht wirklich “steigen”, sondern dass sie einfach über dem vorher berechneten Preis liegen. Das Problem: Auf Grundlage dieses Preises haben Parlamente oder Stadträte den Projekten zugestimmt.

Risiken runter, Nutzen rauf
Gerade bei Infrastrukturprojekten hat diese Methode System. Um ein Bauprojekt wie Stuttgart 21 oder z.B. auch die 2006 fertig gestellte ICE-Trasse von München nach Nürnberg beschließen zu können, muss das Projekt einen bestimmten Nutzen erfüllen. Das heißt: Die zu erwartende Zahl von Passagieren oder der Zuwachs an Gütertransporten auf der Strecke muss in einem vernünftigen Verhältnis zu den Baukosten stehen. Der Vorsitzende des Bauausschusses im Bundestag, Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), kennt viele Beispiele, bei denen die Kostenrisiken eines Projekts absichtlich zu niedrig angesetzt wurden, der erwartete Nutzen dafür zu hoch. “Im Grunde werden Parlamente systematisch veräppelt”, sagt Hermann. “Wir sollten uns das nicht länger bieten lassen und auf einem finanzorientierten Controlling bestehen.”

Wer verdient daran, wenn es teurer wird?
Häufig fehlen aber auch die Anreize dafür, geplante Kosten einzuhalten. Architekten und Planer verdienen in der Regel prozentual an den Gesamtbaukosten. Steigt der Preis, dann steigt auch ihr Honorar. So ist es zum Beispiel im Fall der Hamburger Elbphilharmonie. Der Anteil der Stadt Hamburg stieg seit 2006 von einmal angedachten 77 Millionen Euro auf 323 Millionen. Der Gesamtpreis für das Konzerthaus an der Elbe wird bei mehr als 500 Millionen liegen. “Das war ein schwerer Fehler der Stadt Hamburg”, sagt Marcel Schweitzer vom Hamburger Bund der Steuerzahler. “Sie hat mit den Architekten einen Indexhonorarvertrag abgeschlossen, so dass das Architektenbüro wahrscheinlich ein Interesse daran hat, dass besonders lange und besonders teuer geplant wird.” Gleichzeitig sind die Architekten auch Generalplaner, d.h. es gibt keine Instanz, die das Ausmaß der Planungen überwacht.

Koste es, was es wolle
Ein weiterer Kostentreiber bei öffentlichen Großbauprojekten sind Extrawünsche von Politikern. Gerade bei Prestigebauten, gerne auch “Leuchtturm” genannten Projekten, übersteigen die Baukosten die Planungen. So ist es beispielsweise im Fall des neuen NRW-Landesarchivs in Duisburg. Das Land wollte mit einem Prachtbau an einer ganz bestimmten Stelle ein Zeichen setzen: Im Innenhafen von Duisburg. Eine Essener Immobilienfirma schnappte dem Land allerdings das Grundstück weg, offenbar weil es einen Tipp bekam. Anstatt sich nach einem anderen Bauplatz umzusehen, ließ sich Nordrhein-Westfalen auf einen Deal ein: Statt wie geplant zwei Millionen Euro zahlte es für das Grundstück am Ende fast 30 Millionen. Die alte Landesregierung um Jürgen Rüttgers wollte das Archiv unbedingt an dieser prestigeträchtigen Stelle. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Korruptionsverdachts.

Planungsfehler und Größenwahn – für öffentliches Geld haftet niemand
Kostenexplosionen bei öffentlichen Großprojekten gibt es weltweit. Nach einer internationalen Studie von 2003 (u.a. von Prof. Werner Rothengatter vom Institut für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung der Universität Karlsruhe) lagen die Baukosten im Schnitt um 50 Prozent über den Planungen. Für diese Überschreitungen, sofern sie nicht dem Bauunternehmen angelastet werden können, haftet keiner der Verantwortlichen persönlich – im Gegensatz zu einem privaten Bauprojekt, bei dem der Bauherr die Mehrkosten direkt spürt. Der Bund der Steuerzahler schlägt daher Prämien vor, die ein Planer oder ein Unternehmen bekommen, wenn es die Baukosten einhält. Solange es solche Anreize nicht gibt, dürfte es “plötzliche” Kostenexplosionen im öffentlichen Bau immer wieder geben.

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