Beim Thema Gentechnik schlagen die Wellen der Emotion ja schnell hoch, und vor allem geht es dann um Monsanto und genmanipulierte Sojapflanzen sowie das darauf abgestimmte Monsanto-Pflanzengift Roundup. Ein wenig im Windschatten dieses vielgehassten Konzerns betreiben aber auch andere Unternehmen die selbe Masche, also das „Produzieren“ von Pflanzen, deren Saat man teuer kaufen muss und die speziell auf den Einsatz von gewissen Giften hin gezüchtet wurde. Der BASF-Konzern macht dies mit Rapspflanzen, die das ARD-Magazin Plusminus neulich berichtete – eine Info, die für mich neu war. Die Folgen der Aussaat dieser Rapssorten sind leider ähnlich schwer abschätzbar wie die anderer Pflanzen aus dem Labor. „Schattenseiten der Energiewende: Pflanzenschutzämter warnen vor BASF Clearfield-Raps“:

In Deutschland werden die Flächen für den Anbau der Energiepflanze Raps knapp. Auf jedem siebten Acker wird die gelbblühende Nutzpflanze schon angebaut. Um die Erträge zu steigern, hat BASF gemeinsam mit Züchtern in diesem Winter ein neues Anbausystem in Deutschland auf den Markt gebracht. Es besteht aus dem BASF-Pflanzenschutzmittel Vantiga und Saatgut einer neu gezüchteten Rapssorte, dem Clearfield-Raps.

Pflanzenschutzämter und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnen jetzt vor der Aussaat von Clearfield-Raps. Eckehard Niemann von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert gar ein Verbot. Seine Befürchtung: Die neue Rapssorte könnte sich unkontrolliert auf landwirtschaftlichen Flächen und in der Umwelt ausbreiten.

Neues Anbausystem auf Basis von Resistenzen

Clearfield-Raps ist resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel Vantiga, das von BASF vertrieben wird. Wird Vantiga auf einem Feld mit Clearfield-Raps versprüht, sterben Unkräuter ab, der Clearfield-Raps überlebt die Behandlung. Ein solches Verfahren ist bislang mit gentechnisch veränderten Pflanzen bekannt.

Erstmals kommt jetzt ein Anbausystem mit einem auf konventionellem Weg gezüchteten, herbizidresistenten Raps in Deutschland zum Einsatz. Problematisch ist, dass in diesem Fall das Gentechnikgesetz nicht greift, das Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten des Erzeugers, Vorgaben zur Lagerung und Beförderung, Abstandsregelungen und Ansprüche bei einer Nutzungsbeeinträchtigungen benachbarter Flächen regelt. (…)

(…) Besonders problematisch ist die ungewollte Clearfield-Raps-Aussaat, wenn auf der gleichen Fläche anschließend Zuckerrüben angebaut werden. Europas zweitgrößter Zuckerhersteller, die Nordzucker AG warnt seine Rübenlieferanten daher vor dem Anbau des Clearfield-Rapses. Denn ein mit Raps verunkrautetes Rübenfeld bringt weniger Ertrag und die holzigen Rapsstängel können die Zuckerfabrik lahm legen, wenn sie mit den Rüben auf den Transportbändern und anschließend in den Schneidmaschinen landen. Selbst BASF rät, Clearfield-Raps aus Zuckerrübengebieten rauszuhalten. Trotzdem ist es nach “Plusminus”-Recherchen bereits im Jahr der Markteinführung zu einer Aussaat von Clearfield-Raps in Rübengebieten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gekommen.

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