 Das Internet ist ja eine prima Plattform für basisdemokratische Strukturen und für Protest. Seit einiger Zeit gewinnen webbasierte Petitionen und Unterschriftenaktionen immer mehr Anhänger, da man hier mit relativ wenig Aufwand eine große Zahl von Menschen erreichen kann. Eine neue Aktion ist die Initiative §108e, die sich für schärfere Regeln in Bezug auf die Bestechlichkeit von Abgeordneten in Deutschland einsetzt. Ich zitiere:
Das Internet ist ja eine prima Plattform für basisdemokratische Strukturen und für Protest. Seit einiger Zeit gewinnen webbasierte Petitionen und Unterschriftenaktionen immer mehr Anhänger, da man hier mit relativ wenig Aufwand eine große Zahl von Menschen erreichen kann. Eine neue Aktion ist die Initiative §108e, die sich für schärfere Regeln in Bezug auf die Bestechlichkeit von Abgeordneten in Deutschland einsetzt. Ich zitiere:
Es gibt zwei große Lücken im gegenwärtigen Strafrecht bezüglich   Abgeordnetenbestechung. Es ist NICHT strafbar:
-  einen Abgeordneten zu Gunsten dritter zu bestechen (Familie,   Freunde, etc)
-  einen Abgeordneten außerhalb des Parlaments und seinen  Ausschüssen  zu bestechen (z.B. in Fraktionssitzungen, in denen  grundlegende  Entscheidungen zur Parlamentsarbeit der Fraktion gefällt  werden)
Seit 2003 gibt es das UN-Abkommen UNCAC (United Nations  Convention against Corruption), das Deutschland  zwar  unterzeichnet, aber bis heute nicht umgesetzt hat. Wir fordern die   Umsetzung, um wirksam gegen Abgeordnetenbestechung vorgehen zu können!
Mit Hinblick auf die aktuellen Sponsoringskandale in der deutschen  Politik ist das eine Haltung des Bundestages, die für uns nicht  verständlich ist. Klare Regelungen die Abgeordnetenbestechung verbieten  sollten in einer Demokratie zum Standard gehören. Die Weigerung selbige  zu erlassen hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.  Ende Februar  reichte daher der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss eine  Petition beim Bundestag ein, die eine Ratifizierung der UN-Konvention  und eine angemessene Regelung des StGB §108e forderte. Zu unser aller  Verblüffung lehnte der Petitionsausschuss es ab diese Petition  öffentlich zu behandeln – weshalb auch die gewohnte Behandlung als  ePetition auf dem Bundestagsserver unmöglich ist. Das Thema  Abgeordnetenbestechung ist aber zu wichtig um es hinter verschlossenen  Türen zu verhandeln.  Die Initiative 108e setzt sich daher für eine  offene und ehrliche Auseinandersetzung mit dem Thema ein. Wir fordern  eine öffentliche Behandlung der Petition – aber vor Allem fordern wir  eine Neuregelung der strafrechtlichen Rahmen zur Abgeordnetenbestechung.
Also bitte alle mitmachen – man muss am Ende ein pdf ausdrucken und unterschrieben zurückschicken, aber dieser Aufwand hält sich ja nun wirklich in Grenzen.
Andere Websites, auf denen man seine Unterschrift für sinnvolle Kampagnen hinterlassen kann, sind zum einen natürlich Campact („Demokratie in Aktion“) und die Initiative Rettet den Regenwald e.V., die sich vor allem für Umwelt- und Tierschutz einsetzen (neueste Aktion: Nestlé an seine wachsweichen Palmöl-Versprechungen erinnern, die es nach den weltweiten Protesten einging).
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