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Pillen aus der Drogerie: Wirksam oder unnötig?

Hin und wieder beschäftige ich mich hier im Blog ja auch mit einer besonderen Form des Konsums – nämlich dem von Medikamenten und Ähnlichem. Denn wenn es um die Gesundheit geht, ziehen Unternehmen den Menschen mit teils abenteuerlichen, teils ausgesprochen windigen bis unseriösen Reklameversprechen das Geld aus der Tasche. Die NDR-Sendung Markt hat neulich einige dieser frei erhältlichen Nahrungsergänzungsmittelchen unter die Lupe genommen und kam zu wenig schmeichelhaften Ergebnissen. Sehr schön zu sehen, wie sich die Hersteller da herauszureden versuchen – „Pillen aus der Drogerie: Wirksam oder unnötig? [1]

160 Millionen Euro Umsatz haben Supermärkte und Drogerien innerhalb eines Jahres in Deutschland mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln gemacht. Ob schwere Beine, Rheuma oder Gedächtnisstörungen – für viele Leiden scheint es die richtigen Pillen zu geben. Aber wie gut sind die Mittel tatsächlich?

Es ist so bequem, neben dem Shampoo auch gleich eine Pille für das Gedächtnis oder die Blase zu kaufen. Was ist an den Werbeversprechen von Pillen aus der Drogerie dran?

(…) Karin Riemann-Lorenz von der Verbraucherzentrale Hamburg sieht insbesondere im Zulassungsverfahren von Nahrungsergänzungsmitteln einen Missstand: “Wir sehen da viel Wildwuchs. Im Prinzip kann jedes Lebensmittel in Pillenform gepresst werden und als Nahrungsergänzung mit einer Gesundheitswirkung belegt und verkauft werden, ohne dass der Hersteller bislang Nachweise dafür bringen musste.” Darauf ist auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, aufmerksam geworden. Sie untersucht zurzeit die sogenannten Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben auf den Verpackungen, und überprüft, ob ein Wirkstoff hält, was die Verpackung verspricht.

Untersucht wurden zum Beispiel Cranberry-Produkte, die die Blasenfunktion unterstützen sollen, oder Produkte gegen schwere Beine mit Rutin. Für beide Wirkstoffe reichen die wissenschaftlichen Belege für einen medizinischen Nutzen laut EFSA nicht aus. Hier hat die Behörde die “Health Claims” abgelehnt. Im nächsten Schritt leitet die EFSA die Ergebnisse an die EU-Kommission weiter. Diese muss dann eine Liste mit “Health Claims” für einen Wirkstoff veröffentlichen, die weiter verwendet werden dürfen. Rein formalrechtlich ist es im Moment noch legal, mit abgelehnten “Health Claims” zu werben. Einen nachweisbaren Nutzen sollten Verbraucher aber nicht erwarten.

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