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Am Rande beobachtet: Oberlandesgericht bestätigt das Verbot der Fusion von Springer und Prosieben

Immerhin, es gibt manchmal auch Positives aus dem Bereich der galoppierenden Marktmachtkonzentration zu vermelden: das Oberlandesgericht Düsseldorf bekräftigte heute die vom Kartellamt ausgesprochene Ablehnung der Fusion vom Springer Verlag mit der Prosieben Media AG [1] zum zweitgrößten Medienkonzern Deutschlands (das Bertelsmann-Imperium [2] ist die Nummer 1).

Dazu passt auch diese Beobachtung im BILDblog [3], wie einfach und unseriös sich die Axel Springer Akademie aus einer banalen Forumsumfrage eine Art „Medienpreis” bastelt.

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